- Eine Untervermietung eines Zimmers oder der gesamten Wohnung ist nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung durch uns, unter bestimmten Umständen, erlaubt. In jedem Fall ist die vorherige Prüfung durch uns erforderlich. Bitte nehmen Sie keinen Untermieter ohne vorherige schriftliche Genehmigung auf, da Sie sonst die Kündigung des Vertrages durch uns riskieren.
- Untermieter/innen sind alle, die mehr als sechs Wochen in der Wohnung leben und nicht mit dem Hauptvermieter direkt verwandt sind (wie z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern).