Haben Sie bereits versucht mit Ihren Nachbarn über die Ruhestörung/störendes Verhalten zu reden? Oftmals hilft schon ein persönliches Gespräch, da den Nachbarn ihr störendes Verhalten gar nicht bewusst ist.
Sollte der Anlass zur Beschwerde nach einem Gespräch nicht entfallen, bitten wir Sie, uns zu informieren. Beachten Sie bitte, dass wir eine genaue Schilderung des Vorfalls/der Vorfälle mit der Angabe des Datums und der Uhrzeiten benötigen. Im Falle von klassischen Ruhestörungen bitten wir um Erstellung eines sogenannten „Lärmprotokolls“ über einen Zeitraum von ca. zwei Wochen. Auch die Angabe von Zeugen bzw. Mitmietern im Haus ist von Vorteil.