- Die Kündigungsfrist für das Wohnraummietverhältnis beträgt drei Monate. Voraussetzung ist, dass die Kündigung von allen Vertragspartnern unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats in der Geschäftsstelle eingegangen ist. Die Kündigung wird dann zum Ablauf des übernächsten Monats rechtswirksam.
- Die Kündigungsfrist für den KFZ-Stellplatz beträgt einen Monat.
Damit die Kündigung rechtswirksam ist, muss sie von allen Vertragspartnern unterzeichnet sein und im Original bei unserer Geschäftsstelle eingehen. Die Kündigung per Fax oder Mail ist nicht wirksam.