der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die zentrale Abrechnung der Gebühren für das Kabelfernsehen spätestens zum 30.06.2024 endet. Damit ändert sich in Ihrem Haus die bisherige Versorgung mit Kabelfernsehen über die WGMW.
Für den Zeitraum nach diesem Termin werden die Entgelte für das Kabelfernsehen nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt.
Alle Nutzer unserer Genossenschaftswohnungen erhalten damit die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Sie weiterhin über das Kabelfernsehen der über einen alternativen Weg (zum Beispiel über das Internet) ihre TV-Versorgung sicherstellen möchten.
Im Hinblick auf die künftige Versorgung mit Kabelfernsehen hat die WGMW einen Rahmenvertrag über die TV-Grundversorgung mit der Tele Columbus Gruppe, bekannt unter der Marke Pyür, geschlossen, um unseren Mitgliedern für das Kabelfernsehen weiterhin beste Konditionen zu sichern.
Was heißt das für Sie, wenn Sie weiterhin wie gewohnt Fernsehen über das Kabel sehen wollen?
Sie müssen mit Pyür einen eigenen Vertrag abschließen, der ab dem 01.07.2024 läuft. Wenn Sie dieses umsetzen, können Sie das Kabelfernsehen wie gewohnt weiter nutzen. Alles bleibt wie gewohnt. Sie müssen am Umstellungstag nicht daheim sein, sie benötigen keine neuen Geräte und es ist kein neuer Sendersuchlauf erforderlich. Sie empfangen das Kabelfernsehen weiter wie bisher.
Nur zahlen Sie die Gebühren nicht mehr über die Betriebskosten an die Genossenschaft, sondern direkt an Pyür bzw. die Tele Columbus Gruppe.
Vorteilhaft ist der Preis, den wir ab dem 01.07.24 für unsere Mitglieder mit Pyür für die TV-Grundversorgung über Kabelfernsehen aushandeln konnten. Dieser reduziert sich um 30% auf 2,80 € monatlich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dabei handelt es sich um einen Festpreis bis 2039! Dieser Preis gilt bei Abschluss eines eigenen TV-Vertrages mit Pyür ab dem 01.07.24.
Sollten Sie keinen eigenen Vertrag mit Pyür abschließen wollen, beachten Sie bitte, dass die Fernsehversorgung über das Kabel nach dem Umstellungszeitpunkt automatisch eingestellt wird. Hierdurch entfallen auch die Nutzungsvoraussetzungen für eventuell gebuchte TV-Zusatzprodukte. Internet- und Telefonieprodukte sind von der Umstellung nicht betroffen.
Für alle Mitglieder, die ihre TV-Versorgung eigenständig über das Internet oder einen anderen Weg sicherstellen wollen, entfällt die Breitbandkostenumlage für die Betriebskosten ab dem 01.07.24. Sie können frei über Ihre TV-Versorgung entscheiden, müssen dabei jedoch beachten, dass das Kabelfernsehen über das vorhandene Koaxialkabel in den Häusern der WGMW nur über Pyür bezogen werden kann.
Wir werden Sie gemeinsam mit Pyür weiter zur Umstellung informieren. Anliegend erhalten Sie einen ersten Flyer zum Thema. Darüber hinaus werden in den nächsten Wochen Produktberater der Firma Pyür unsere Mitglieder in unseren Häusern über die Umstellung informieren. Diese Personen können sich immer ausweisen, vorab werden dazu Aushänge über unsere Bildschirme oder die Tafeln erfolgen. Bitte achten Sie auf diese Informationen in Ihrem Haus oder in Ihrem Briefkasten. Auf pyur.com/kabel finden Sie allgemeine Informationen zur Umstellung. Darüber hinaus können Sie sich von Pyür persönlich und kostenfrei telefonisch unter 0800 220 1111 beraten lassen. Gerne stehen Ihnen für Fragen ebenso unsere WGMW-Mitarbeiter:innen zur Verfügung.