Hilfe & Häufig gestellte Fragen
Fragen rund ums Wohnen :
- Die Kündigungsfrist für das Wohnraummietverhältnis beträgt drei Monate. Voraussetzung ist, dass die Kündigung von allen Vertragspartnern unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats in der Geschäftsstelle eingegangen ist. Die Kündigung wird dann zum Ablauf des übernächsten Monats rechtswirksam.
- Die Kündigungsfrist für den KFZ-Stellplatz beträgt einen Monat.
- Kleintiere wie zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster und Vögel dürfen Sie in angemessener Anzahl ohne Genehmigung halten. Die Haltung von Katzen, Hunden und Exoten bedarf einer Genehmigung. Reichen Sie bitte stets vor Beginn der Tierhaltung einen Antrag zur Genehmigung ein. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Onlineformular im Mitgliederbereich bzw. bei Exoten unser allgemeines Anfrageformular, alternativ können Sie Ihren Antrag auch postalisch an uns senden.
- Bei einem Antrag auf Hundehaltung senden Sie uns bitte zusätzlich folgende Unterlagen nach zu: Foto des gewünschten Tieres, (zu erwartende) Größe des Hundes und nach der Anschaffung unaufgefordert innerhalb von zwei Wochen die Steuernummer des Tieres.
- Eine Tierhaltungsgenehmigung ist immer eine Einzelfallentscheidung, die von der Art des Tieres und den räumlichen Gegebenheiten abhängt. Sollte es zu Beschwerden kommen oder die entsprechenden Nachweise nicht fristgerecht eingehen, behalten wir uns vor, die Genehmigung jederzeit zu widerrufen.
Fragen zur Wohnungsgenossenschaft München-West :
Ausschließlich WGMW-Mitglieder und deren Kinder können sich für eine Wohnung vormerken. Die Mitgliedschaft der Kinder wird erst mit Überlassung einer Wohnung begründet.
Viele unserer Mitglieder sind uns treu, oft ein ganzes Leben lang und sogar über Generationen hinaus. Aufgrund der hieraus resultierenden geringen Fluktuation warten unsere Mitglieder häufig mehrere Jahre auf eine bedarfsgerechte Wohnung.