Hilfe & Häufig gestellte Fragen

Fragen rund ums Wohnen :

Was muss ich beachten, wenn ich eine Lärmbelästigung melden möchte?
Haben Sie bereits versucht mit Ihren Nachbarn über die Ruhestörung/störendes Verhalten zu reden? Oftmals hilft schon ein persönliches Gespräch, da den Nachbarn ihr störendes Verhalten gar nicht bewusst ist. Sollte der Anlass zur Beschwerde nach einem Gespräch nicht entfallen, bitten wir Sie, uns zu informieren. Beachten Sie bitte, dass wir eine genaue Schilderung des Vorfalls/der Vorfälle mit der Angabe des Datums und der Uhrzeiten benötigen. Im Falle von klassischen Ruhestörungen bitten wir um Erstellung eines sogenannten "Lärmprotokolls" über einen Zeitraum von ca. zwei Wochen. Auch die Angabe von Zeugen bzw. Mitmietern im Haus ist von Vorteil.
Darf ich ein Zimmer oder meine gesamte Wohnung untervermieten?
Kann die Kündigung des Vertragsverhältnisses auch per Mail oder via Fax erfolgen?
Die Kündigung per Mail oder via Fax ist nicht möglich. Die Kündigung muss uns im Original und von allen Vertragspartnern unterzeichnet vorliegen, damit sie wirksam ist.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für das Wohnraummietverhältnis und für den KFZ-Stellplatzvertrag?
  • Die Kündigungsfrist für das Wohnraummietverhältnis beträgt drei Monate. Voraussetzung ist, dass die Kündigung von allen Vertragspartnern unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats in der Geschäftsstelle eingegangen ist. Die Kündigung wird dann zum Ablauf des übernächsten Monats rechtswirksam.
  • Die Kündigungsfrist für den KFZ-Stellplatz beträgt einen Monat.
Damit die Kündigung rechtswirksam ist, muss sie von allen Vertragspartnern unterzeichnet sein und im Original bei unserer Geschäftsstelle eingehen. Die Kündigung per Fax oder Mail ist nicht wirksam.
Darf ich ein oder mehrere Haustiere in meiner Wohnung halten?
  • Kleintiere wie zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster und Vögel dürfen Sie in angemessener Anzahl ohne Genehmigung halten. Die Haltung von Katzen, Hunden und Exoten bedarf einer Genehmigung. Reichen Sie bitte stets vor Beginn der Tierhaltung einen Antrag zur Genehmigung ein. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Onlineformular im Mitgliederbereich bzw. bei Exoten unser allgemeines Anfrageformular, alternativ können Sie Ihren Antrag auch postalisch an uns senden.
  • Bei einem Antrag auf Hundehaltung senden Sie uns bitte zusätzlich folgende Unterlagen  nach zu: Foto des gewünschten Tieres, (zu erwartende) Größe des Hundes und nach der Anschaffung unaufgefordert innerhalb von zwei Wochen die Steuernummer des Tieres.
  • Eine Tierhaltungsgenehmigung ist immer eine Einzelfallentscheidung, die von der Art des Tieres und den räumlichen Gegebenheiten abhängt. Sollte es zu Beschwerden kommen oder die entsprechenden Nachweise nicht fristgerecht eingehen, behalten wir uns vor, die Genehmigung jederzeit zu widerrufen.

Fragen zur Wohnungsgenossenschaft München-West :

Sie sind noch kein Mitglied bei uns und interessieren sich für eine Wohnung?
Ausschließlich WGMW-Mitglieder und deren Kinder können sich für eine Wohnung vormerken. Die Mitgliedschaft der Kinder wird erst mit Überlassung einer Wohnung begründet.
Viele unserer Mitglieder sind uns treu, oft ein ganzes Leben lang und sogar über Generationen hinaus. Aufgrund der hieraus resultierenden geringen Fluktuation warten unsere Mitglieder häufig mehrere Jahre auf eine bedarfsgerechte Wohnung.