„Mia san leida voi!“
Nur WGMW-Mitglieder und deren Kinder können sich für eine Wohnung vormerken. Die Mitgliedschaft der Kinder wird jedoch erst mit Überlassung einer Wohnung begründet, ansonsten ist der Erwerb einer Mitgliedschaft oder die Vormerkung für externe Wohnungssuchende leider ausgeschlossen.